Datenschutzbeauftragter Schaar lehnt Online-Durchsuchungen ab

14.12.2006
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar lehnt die Online-Durchsuchung privater Computer durch Polizei und Verfassungsschutz ab.

"Der Staat sollte diese Ermittlungsmethode nicht anwenden, sondern sich auf die Mittel beschränken, die ihm gesetzlich zugewiesen sind", sagte er der "Berliner Zeitung". Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), hatte am Mittwoch zwar ebenfalls von einem beträchtlichen Eingriff in die Privatsphäre gesprochen, diesen aber in Ausnahmefällen nicht ausgeschlossen.

Schaar sagte der Zeitung, der Zugriff auf private Computer über das Internet sei nicht mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar. Eine Hausdurchsuchung sei eine offene Maßnahme, bei der der Betroffene in der Regel anwesend sei. "Bei einer Online-Durchsuchung aber dringt der Polizist heimlich, ohne Wissen des Computerbesitzers, in den Rechner ein und kopiert eventuell Daten. Ein Polizist ist dabei praktisch ein staatlicher Hacker." Staatliche Stellen können so an persönliche Unterlagen gelangen. "Das widerspricht dem Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre", unterstrich Schaar. (dpa/tc)