Datenschutz ad acta gelegt

25.06.1982

BASSERSDORF (sg) - Die Stimmbürger der Zürcher Landsgemeinde Bassersdorf zeigten sich vor knapp einem Jahr fortschrittlich genug, um in einem Datenschutzreglement jegliche Weitergabe von Daten verbieten, wenn auch nur mit der hauchdünnen Mehrheit von einer einzigen Stimme.

Gegen diesen Beschluß nun hat sich eine der politischen Parteien mit einem entsprechenden Rekurs erfolgreich zur Wehr gesetzt.

Kurzerhand wurde der Gemeindeversammlungsbeschluß jetzt per Bezirksratsentscheid aufgehoben. Als Begründung wurde angeführt, daß die Weitergabe von Daten, beispielsweise innerhalb von Behörden, zur Abgabe von Leumundszeugnissen oder Erstellung von Steuerausweisen notwendig sei.

Demnach wird Bassersdorf fortan ohne einen Datenschutzerlaß auskommen müssen. Einem Einspruch vor dem Bezirksrat werden keine Chancen eingeräumt.