Das Unix-Branding

04.03.1994

Die Bezeichnung Unix darf ab jetzt nur noch fuer Betriebssysteme verwendet werden, die folgende vom X/Open-Konsortium vorgeschriebenen Standards erfuellen:

- Sie muessen den XPG/3- und XPG4-Richtlinien von X/ Open entsprechen, - die Version 2 oder 3 der System V Interface Definition (SVID) unterstuetzen sowie

- auf der Betriebssystem-Technik der USL aufbauen. Ausserdem muessen die Anbieter solcher Betriebssysteme

- ein formales Trademark-Abkommen mit X/Open schliessen sowie - die Erfuellung der Spec-1170-Definition versprechen.

Sobald X/Open - voraussichtlich Ende 1994 - ein Testverfahren fuer Spec 1170 entwickelt hat, muessen sich die Hersteller dieser Pruefung unterwerfen, um das Recht, fuer ihre Produkte die Bezeichnung Unix zu verwenden, nicht zu verlieren. Unabhaengig davon werden die XPG4-Richtlinien erweitert werden.

Spec-1170 umfasst: - 926 Schnittstellen (APIs) fuer Systemaufrufe, - 70 Header-Dateien sowie - 174 Befehle und Werkzeuge.