Computer und Recht/Luegen kann zur Kuendigung fuehren

01.03.1996

FRANKFURT/M. (CW) - Ein Arbeitnehmer muss seinem Arbeitgeber nicht unbedingt die Aufnahme einer Nebentaetigkeit mitteilen oder anzeigen. Streitet der Mitarbeiter aber eine solche Nebentaetigkeit ab, obwohl der Arbeitgeber gezielt danach fragt, so kann dieses Leugnen eine fristlose Kuendigung rechtfertigen. Dies deshalb, weil das Vertrauensverhaeltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zerstoert ist. Aktenzeichen: 7 Ca 2162/95, Arbeitsgericht Frankfurt am Main.