Einheitliche Regelung für alle Hersteller?

CD-Brenner: Urheberabgabe weiterhin in der Schwebe

09.02.2001
MÜNCHEN (fn) - Bei der Debatte um Urheberpauschalen für CD-Brenner, PCs und Drucker prallen nach wie vor die Vorstelleungen der Industrie und der Verwertungsgemeinschaften für Texte, Musik und Bilder aufeinander. Die Industrie wünscht sich nutzungsabhängige Gebühren statt Abgaben, die dem Gerätepreis aufgeschlagen werden.

Im November vergangenen Jahres einigten sich Hewlett-Packard (HP) und die Zentralstelle für private Überspielrechte (ZPÜ) vor dem Landgericht Stuttgart (AZ 17/O 519/00) auf einen vorläufigen Vergleich über eine Urheberabgabe auf CD-Brenner. Rückwirkend ab Februar 1998 muss HP 3,60 Mark plus sieben Prozent Mehrwertsteuer pro Gerät abführen. Künftig sind von dem Hersteller zwölf Mark pro Laufwerk zu entrichten.

Die Widerspruchsfrist für den Vergleich war ursprünglich auf den 15. Januar 2001 festgelegt worden. Nun hat HP um die Verlegung dieses Termins auf den 15. Februar gebeten. Ein Grund dürfte sein, dass bisher nur HP von der Urheberpauschale betroffen ist - das Unternehmen nimmt bei CD-Brennern eine marktführende Stellung ein. Doch HP will natürlich nicht als Einziger zahlen, und deshalb strebt das Unternehmen einen einheitlichen Vertrag zwischen allen Anbietern und der ZPÜ an, so Hans-Jochen Lückefett, Geschäftsführer Finanzen und Verwaltung von HP in Böblingen. "Ansonsten müsste die ZPÜ mit jedem Hersteller einzeln die Bezahlpflicht durchsetzen", erläuterte Lückefett vor Journalisten in München.

Doch der Gesamtvertrag aller CD-Brenner-Anbieter ist nur eines von HPs Zielen. Das Unternehmen lehnt generell Urheberpauschalen auf Geräte ab, da sie aus seiner Sicht in keiner Weise die individuelle Nutzung berücksichtigen. Den Konsumenten nicht beim Gerätekauf pauschal abzukassieren, sondern ihn pro Nutzung zahlen zu lassen sei fairer für die Industrie und käme auch dem Konsumenten entgegen, heißt es. Doch wie eine nutzerabhängige Abrechnung aussehen soll beziehungsweise wer die dafür erforderlichen Systeme finanziert, lässt HP offen.

Verwertungsgesellschaften sind kompromissbereitGrundsätzlich haben auch die Verwertungsgesellschaften nichts gegen eine nutzungsabhängige Lösung einzuwenden. "Wenn es ein System gäbe, das dem Urheber eine individuelle Vergütung ermöglicht, wären wir sogar verpflichtet, uns zurückzunehmen", so Hans-Herwig Geyer, Sprecher Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Kommunikation (Gema) aus München.

Bei der Abgabe für CD-Brenner soll es aber nicht bleiben. Sowohl die Verwertungsgemeinschaft Wort (VG Wort) als auch die Gema fordern Urheberpauschalen auch für Festplatten, Drucker und PCs. Nach den Berechnungen von HP könnte damit ein kompletter Desktop-Rechner inklusive Brenner, Drucker und Scanner im Gesamtwert von 2126 Mark mit einer Nettoabgabe von 183 Mark belegt werden.