CCOM soll Conware Schaden ersetzen

22.12.1989

KARLSRUHE (pi) - Ab sofort ist es - laut Pressemitteilung der Conware Computer Consulting GmbH, Karlsruhe,- der CCOM GmbH, ebenfalls in Karlsruhe, (vormals Computer Communications Consulting GmbH) untersagt, folgende Produkte der Conware zu vertreiben:

- RDAC (Filetransfer-System) und

- EMF97 (Emulation und Filetransfer für MSDOS-und Unix-Rechner) nebst Zubehör und Varianten.

Dies sei jetzt im Rahmen eines Rechtsstreits, der vor dem Landgericht Karlsruhe ausgetragen wurde, der CCOM durch Urteil vom 7. Dezember Æ89 aufgegeben worden.

Des weiteren sei die CCOM, die von ehemaligen Mitarbeitern der Conware gegründet worden sei, verpflichtet, Conware Schadenersatz zu leisten. Gegen das Urteil könnten jedoch noch Rechtsmittel eingelegt werden.