BVDW fordert Stopp des Telekommunikationsüberwachungsgesetzes

29.01.2007
Von Dorothea Friedrich
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. hat den aktuellen Entwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung scharf kritisiert.

Der BVDW äußert zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf. Der ist nach seiner Meinung mit grundlegenden, verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten nicht vereinbar. Deshalb hat der Branchenverband die Bundesregierung aufgefordert, den Entwurf grundlegend zu überarbeiten und weitere Gespräche mit den entsprechenden Interessenvertretungen zu suchen.

Im Kern sehen die BVDW-Vertreter verfassungsmäßig garantierte Bürgerrechte verletzt sowie höchstrichterliche Entscheidungen ad absurdum geführt. So mahnen sie zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses, der informationellen Selbstbestimmung und kritisieren die im Einzelfall zulässige Überwachung von Journalisten, Rechtsanwälten und Ärzten sowie die immensen Kosten, die ihrer Meinung nach auf die Internetwirtschaft zukommen.

Der BVDW setzt zunächst darauf, dass der Bundespräsident das Gesetz nicht unterschreibt, sollte es in seiner jetzigen Form verabschiedet werden. Der Verband geht weiter davon aus, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht die Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz feststellen wird. „Vor diesem Hintergrund kann die Bundesregierung eigentlich nur zu dem Schluss gelangen: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Alles andere wäre für uns nicht nachvollziehbar“, sagte BVDW-Präsident Arndt Groth.

Gleich reihenweise hatten Branchenverbände und Bürgerrechtsorganisationen Kritik am Referentenentwurf geübt. Der BVDW hatte bereits seit 2004 wiederholt seine Bedenken geäußert. Für ihn ist es nicht hinnehmbar, dass pauschal sensible Informationen über die sozialen Beziehungen und die individuelle Lebenssituation (inklusive Bewegungsprofile) der mehr als 80 Millionen Bundesbürger gesammelt werden sollen, ohne dass im Einzelfall ein konkreter Straftatverdacht vorliegt. Aus Sicht der BVDW-Rechtsexperten nimmt der Gesetzgeber bewusst eine Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien in Kauf.

Auch die Ausnahmeregelungen, nach denen grundsätzlich eine Überwachung von Ärzten, Rechtsanwälten, Journalisten und anderen Geheimnisträgern zulässig wäre, stoßen auf massive Kritik. Die Möglichkeit und Pflicht zur Auskunftsverweigerung bilden dem BVDW zufolge eine unerlässliche Vertrauensgrundlage für diese Berufsgruppen.