Neue Stimme im Chor der Anti-Monopolisten

BVB: Post als Mitvertreiber unerwünscht

29.02.1980

BAD HOMBURG (je) - Den Verordnungsentwurf der Deutschen Bundespost, der den für 1081 geplanten Teletex-Dienst regeln soll, hat der Bundesverband der Vertriebsunternehmen für Büroorganisation (BVB) scharf kritisiert. Der BVB befürchtet, daß seitens der Post und des Postverwaltungsrates vollendete Tatsachen geschaffen und ein Mitvertrieb von Teletex-Endgeräten durch die Post beschlossen werden könnten.

In einer Presseerklärung des BVB heißt es, der Sonderstatus der Bundespost aus ihrer Eigenschaft als Netzträger und Zulassungsbehörde schließe es aus, daß sich die Post als Mitvertreiber am Markt wie Jeder andere Wettbewerber verhalten kann. Dies werde auch von der Deutschen Bundespost nicht bestritten, die selbst nicht von gleichem sondern gleichartigem Wettbewerb spreche.

Ähnlich wie Professor Dr. Carl Christian von Weizsäcker und Staatssekretär Dr. Otto Schlecht bei einem Symposium der Max-Planck-Gesellschaft (CW Nr. 8/ 80, Seite 1, 12 und 13) sieht auch der BVB im Verhalten der Post einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip und führt als Argument für einen funktionierenden freien Markt ins Feld, allein zur Hannover-Messe 1980 - also noch vor der offiziellen Einführung des Bürofernschreibens - würden sich mehr als zehn Unternehmen an einer Teletex-Demonstration beteiligen. Nach der Einführung des Teletex-Dienstes, glaubt der BVB, kann die Zahl der angebotenen Fabrikate schnell auf 20 und mehr ansteigen.

Neben den ordnungs- und wettbewerbspolitischen Bedenken äußert der BVB zudem die Besorgnis, daß ein Mitvertrieb der Post auch und gerade mittelständisch strukturierte regionale Vertriebsunternehmen treffen könnte. Die Tatsache, daß die Rolle der Bundespost am Endgerätemarkt sowie die Frage des Fernmeldemonopols gegenwärtig von den verschiedensten Gremien erörtert wird, wertet der Berufsverband als Kriterium dafür, daß hier eine Entscheidung von erheblicher politischer Tragweite zu treffen sei, die "deswegen auch nicht allein dem Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen und dem Postverwaltungsrat überlassen bleiben kann und sollte"(Pressetext).