Verfassungsbeschwerde gegen Direktrufverordnung

Bundespost vor dem Kadi

11.07.1975

KARLSRUHE - Die Frage, wie weit das Staatsunternehmen Bundespost monopolistisch dirigieren darf, wird das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Mehrere in der EDV tätige Firmen haben am 25. Juni das oberste deutsche Gericht mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die seit Jahresfrist heftig umstrittene "Verordnung über das öffentliche Direktrufnetz für die Übertragung digitaler Daten" (übliches Kürzel: Direktrufverordnung) angerufen.

Alle Versuche, den Opponentenkreis organisatorisch wirksam zusammenzufassen, sind bisher gescheitert. Die meisten Firmen im Herstellerbereich sind zugleich bedeutende Lieferanten der Post und scheuen sich offensichtlich, ihren guten Kunden zu verärgern. Dr. Werner Brack, Geschäftsführer der Mit-Beschwerdeführerin Man-Dat (Mannesmann-Datenverarbeitung GmbH) in Ratingen, zur CW: "Jetzt kommt die Monopol-Problematik offen auf den Tisch." Man-Dat-Streitgenossen: Enka Glanzstoff AG in Wuppertal, Genossenschaftliches RZ in Mutterstadt, Gesellschaft für automatisierte DV in Münster, Nixdorf Computer AG in Paderborn, Video Data Systems GmbH in Bruchköbel. In den Paragraphen 3 (Modems dürfen nur von der Post gemietet werden), 6 (gemeinsame Datenfernverarbeitung mehrerer Unternehmen ist verboten), 9 und 10 (nur von der Bundespost zugelassene Anlagen dürfen benutzt werden) sehen die Beschwerdeführer sie direkt benachteiligende Verstöße gegen den die Berufs- und Gewerbefreiheit garantierenden Artikel 12 des Grundgesetzes. hs