"Die Zahl der Beschwerden stieg 2006 von knapp 20.000 auf 32.000", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, der "Süddeutschen Zeitung". Unbestellte Anrufe ("Cold Calling") stuft der Gesetzgeber als «unzumutbare Belästigung» ein, ebenso wie Spam-Mails. Grundsätzlich darf nur derjenige von einem werbenden Unternehmen kontaktiert werden, der eine Geschäftsbeziehung unterhält oder eingewilligt hat. (dpa/tc)