Zuständigkeit für Teleshopping nach wie vor umstritten

Bundeskabinett segnet Entwurf für ein Multimedia-Gesetz ab

10.01.1997

Das nun im Entwurf vorliegende und insgesamt elf Artikel umfassende Multimedia-Gesetz des Bundes schafft, wie es in einer Erklärung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie (BMBF) heißt, die Voraussetzungen dafür, daß die Nutzung der neuen Dienste auf eine verläßliche rechtliche Grundlage gestellt wird. Gleichzeitig soll es Investitionssicherheit für die Anbieter sowie einen entsprechenden Daten- und Verbraucherschutz gewährleisten. Dies beinhaltet auch Bestimmungen im Hinblick auf einen wirksamen Schutz vor kinder- und jugendgefährdenden Inhalten.

Der Entwurf trägt laut BMBF den im Sommer dieses Jahres getroffenen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern zur Abgrenzung zwischen sogenannten Tele- und Mediendiensten Rechnung. Multimedia ist kein Rundfunk die Rundfunkkompetenz der Länder bleibt von dem neuen Gesetz unberührt, heißt es darin sinngemäß.

Strittig ist dem Vernehmen nach vor allem noch die Zuständigkeit für das künftige Teleshopping. Rüttgers blieb bei seiner Auffassung, daß die elektronische Übertragung von Warenhauskatalogen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fällt. Abstimmungsbedarf herrscht auch insofern, als die Länder derzeit an einem Staatsvertrag arbeiten, der rundfunkähnliche Multimedia-Dienste, in erster Linie das interaktive Fernsehen, regeln soll.

Ein für die Dienste-Anbieter entscheidender Punkt ist die im Gesetzentwurf definierte Verantwortlichkeit für Inhalte. So sind die Anbieter nur für ihre eigenen Inhalte verantwortlich. Für fremde Angebote sollen die Provider nur haften, wenn sie von unzulässigen Inhalten nachweisbar Kenntnis haben und es ihnen technisch möglich und zumutbar ist, die Nutzung zu verhindern. Rüttgers kritisierte in diesem Zusammenhang die Ankündigung der deutschen Compuserve GmbH, den Abzug ihres Geschäfts aus Deutschland zu erwägen, weil sich die rechtliche Situation für Internet-Anbieter verschlechtere. Das Unternehmen habe sich, so der Minister gegenüber dem "Handelsblatt", nicht die Mühe gemacht, den Gesetzentwurf zu lesen.