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Brüsseler Microsoft-Entscheidung vorerst ohne gravierende Folgen

22.03.2004
Am Mittwoch verkündet die EU-Kommission ihr Kartellurteil gegen Microsoft. Der Konzern wird dagegen aber so gut wie sicher Berufung einlegen und damit Zeit gewinnen.

Am 24. März verkündet die EU-Kommission ihr Urteil in ihrem seit rund fünf Jahren anhängigen Kartellverfahren gegen Microsoft. In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Verhandlungen um eine gütliche Einigung in letzter Minute gescheitert waren.

Das Urteil hat vorerst ohnehin eher symbolische Bedeutung, denn Microsoft hat bereits angekündigt, beim Europäischen Gerichtshof erster Instanz in Luxemburg dagegen Berufung einzulegen - sehr zum Leidwesen von Wettbewerbskommissar Mario Monti vermutlich, dem die Richter im Zwergenstaat schon eine Reihe von Kartellurteilen torpediert haben. Durch die Berufung, die sich vermutlich wieder Jahre lang hinziehen wird, gewinnt Microsoft weitere Zeit für eine außergerichtliche Beilegung des Falles.

Allerdings bekommen damit auch die Brüsseler Wettbewerbshüter eine Chance, ihre Ermittlungen auf neue Themenkomplexe auszuweiten, die bislang nicht Gegenstand der Ermittlungen waren - etwa die angedachte Integration einer Internet-Suchtechnik in die für 2006 erwartete nächste große Windows-Version "Longhorn", das Bundling von "Outlook Express" und "Movie Maker" mit Windows, Microsoft geplanten Einstieg ins Online-Musikgeschäft oder das Vordringen des Redmonder Konzerns in den Markt für Smartphone-Betriebssysteme.

An Zukunftsthemen waren die Schlichtungsverhandlungen in der vergangenen Woche gescheitert. "Was den Fall angeht, waren wir uns einig", wird Microsoft-CEO Steve Ballmer in einer Mitteilung des Konzerns zitiert. "Wir konnten uns nicht einigen, wie das bei zukünftigen Planungen weitergehen sollte", ergänzt Deutschlandchef Jürgen Gallmann. Ein zukunftsorientiertes Urteil der Kommission hätte Microsoft rechtlich verpflichtet, seine Produkte künftig interoperabel mit der Software anderer Hersteller zu machen - so wie dies die ursprünglichen Kläger Sun Microsystems und Real Networks gefordert hatten.

Nun bleibt es wohl vorerst bei einer Geldstrafe - kolportiert wurde bereits die Summe um die 200 Millionen Euro, die Microsoft mit Cash-Reserven von rund 53 Milliarden Dollar aus der sprichwörtlichen Portokasse zahlen wird, sowie den Auflagen, binnen 120 Tagen wichtige Server-Schnittstellen von Windows offen zu legen und in Europa PC-Herstellern eine Version von Windows XP ohne Windows Media Player anzubieten. Microsoft behauptet, dies sei technisch kaum mehr möglich; Real Networks widerlegte dies im vergangenen November anhand einer Demo, bei der die stärker modularisierte "Embedded"-Version von Windows XP verwendet wurde, die Microsoft eigentlich für Kassensysteme und Geldautomaten gedacht hat.

Angesichts dessen erwarten Analysten von Goldman Sachs "keine ernsthafte Änderung des Vertriebsmodells von Microsoft". Aus Sicht der Experten von Gartner dürften weder das veranschlagte Bußgeld noch die Auflagen Microsofts Geschäft beeinträchtigen oder Aktion seitens der Windows-Kunden oder OEMs erfordern. Kunden würden vermutlich weiterhin das besser ausgestattete Windows wählen, und PC-Bauer könnten auch heute schon alternative Multimediasoftware vorinstallieren.

Microsoft kann dennoch versuchen, neben der längerfristigen Berufung vom Luxemburger Gericht akut die Aussetzung des Urteils zu fordern. Es müsste dazu unter anderem nachweisen, dass dem Unternehmen dadurch umgehend signifikanter wirtschaftlicher Schaden entstünde, was Beklagten in ähnlichen Fällen bisher selten gelang. Überdies könnte Microsoft für die Berufung ein Eilverfahren beantragen (das dann etwa ein Jahr lang dauern würde). Wie auch immer die Entscheidung aus Luxemburg ausfällt - auch dagegen könnte Microsoft nochmals in die Berufung gehen, und zwar letztinstanzlich vor dem Europäischen Gerichtshof. (tc)