Bonner Falkenschutz

11.04.1997

Die Bundesregierung möchte im Rahmen des 3. Finanzmarktförderungsgesetzes, das am 1. Januar 1998 in Kraft treten soll und für das vom Bonner Kabinett nun ein Diskussionsentwurf gebilligt wurde, die Kapitalausstattung innovativer und wachstumsstarker Firmen verbessern, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wertpapierbörsen stärken und den Finanzplatz Deutschland auf den Euro vorbereiten. Zu diesem Zweck sollen das Börsen- und Wertpapierhandelsrecht, das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften sowie das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften novelliert werden.

Dabei ist unter anderem vorgesehen, Unternehmen den Zugang zum Kapitalmarkt und zu den Börsen - etwa durch eine Verkürzung der Verjährungsfrist für Verkaufs- und Börsenzulassungsprospekte sowie Geschäftsberichte von fünf auf maximal drei Jahre - zu erleichtern. Jungen Firmen soll dabei die Möglichkeit eines frühzeitigen Going Public, gleichzeitig aber auch des ebenso schnellen Rückzugs (Delisting) von der Börse eingeräumt werden. Zudem ist vorgesehen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Börsen und deren Bestreben, neue Geschäftsfelder zu erschließen, zu unterstützen - etwa durch eine Lockerung der Ad-hoc-Publizitätspflicht für ausländische Unternehmen.Quelle: "Süddeutsche Zeitung"/Reuter