Bonn plant neue Ausbildungsordnung:Pflichtfach Datenverarbeitung?

29.08.1975

BONN - Grundkenntnisse in der automatischen Datenverarbeitung sollen in Zukunft unabdingbarer Bestandteil der Ausbildung kaufmännischer Lehrlinge sein. In einer Verordnung zu den Ausbildungsordnungen hatte das Bundeswirtschaftsministerium bereits 1973 festgelegt, daß die Vermittlung dieses EDV-Wissens Sache der Ausbilder bzw. Arbeitgeber ist. Diese Ansicht wurde jetzt revidiert.

Sofern ausreichender EDV-Unterricht in der Berufsschule gewährleistet ist, können vorerst die Ausbildungsbetriebe von der Pflicht, EDV-Grundkenntnisse zu vermitteln, befreit werden. Damit wurde die Konsequenz aus der Tatsache gezogen, daß zur Zeit noch viele Kleinbetriebe, die kaufmännische Lehrlinge ausbilden, die Voraussetzungen mangels eigener EDV nicht erfüllen, andererseits aber die Berufsschulen in der Mehrzahl der Computerei der Klassenzimmer öffneten.

Bis 1977 allerdings wollen die Bonner Berufsbildungsplaner neue Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne vorlegen. Dann werden kaufmännische Lehrlinge aus den Bereichen Industrie, Groß- und Einzelhandel, Versicherungen, Banken, Buchhandel, Touristik und Schiffahrt nur noch dort Stift sein dürfen, wo ein Computer nahe ist.