Wer sich von der Aussicht auf vierstellige Monatseinkommen locken lasse und darauf eingehe, könne sich zum Komplizen von Internet-Betrügern und damit strafbar machen, teilte die Behörde am Montag in Wiesbaden mit. Die Täter hätten die Kundendaten von Online-Auktionshäusern ausgespäht, um damit auf fremde Rechnung Waren zu bestellen. Die "Agenten" hätten die Aufgabe, als Zwischenadresse zu fungieren, damit die Täter anonym blieben. (dpa/tc)