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Billigarbeiter begehren auf

28.05.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) – Eine Sammelklage ehemaliger unbezahlter AOL-Mitarbeiter (CW-Infonet berichtete) in dieser Woche hat ein bislang unterdrücktes Problem an die Oberfläche gespült: Müssen Internet-Companies, die in der Startphase des Booms kostenlose "Angestellte" eingesetzt haben, die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne nachzahlen oder kommen die Firmen ungeschoren davon? AOL ist nämlich beileibe nicht das einzige Unternehmen in den USA, das sich den Kundendienst oder die Chatroom-Pflege von sogenannten "Volunteers" lohnfrei besorgen ließ. Tripod, GeoCities oder iVillage bilden nur den Anfang einer Liste, die sich beliebig fortsetzen läßt. Während die sparsamen Firmen darauf verweisen, daß die Freiwilligen damals einer kostenlosen Anstellung wissentlich zugestimmt haben, berufen sich die Kläger auf geltendes Recht: So sei eine ehrenamtliche Arbeit lediglich für humanitäre oder öffentliche Organisationen möglich. Die Gesetze wurden geschaffen, um reguläre Angestellte vor einem Austausch durch Volunteers zu schützen. Sollte die AOL-Sammelklage vor Gericht Gehör finden, drohen der amerikanischen Internet-Branche Beobachtern zufolge Nachzahlungen in Millionenhöhe.