Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften

Bildschirmstrahlung: Die EG plant Schutzmaßnahmen

27.04.1990

BRÜSSEL (IDG) - Die Europäische Kommission will Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften herausbringen, um Bildschirm-Benutzer vor schädlicher Strahlung zu schützen. Arbeitnehmer, die den Computer als wesentlichen Bestandteil ihrer Arbeit benutzen, sollen ihre Sehkraft regelmäßig und kostenlos überprüfen lassen können.

Ein erster Gesetzesvorschlag, nach dem die Augentests zwar nicht obligatorisch durchgeführt werden müssen, aber jederzeit angefordert werden können, wird bereits in Kürze erscheinen.

Vorgesehen ist, daß Arbeitnehmer noch bevor sie ihre Bildschirmarbeit aufnehmen, einen Augentest durchführen und diese Untersuchung später in regelmäßigen Abständen wiederholen lassen können.

Darüber hinaus sollen Angestellte und Arbeiter das Recht erhalten, Beurteilungen über Sicherheits- und Gesundheitsrisiken an ihrem Computer-Arbeitsplatz abzugeben. Ebenso soll das neue Gesetz die computergesteuerte Leistungsüberwachung einzelner Mitarbeiter verbieten.

Fachleute vermissen in den EG-weiten Vorschriften einen Paragraphen, der Frauen das Recht einräumt, während der Schwangerschaft mit der Bildschirmarbeit auszusetzen und statt dessen andere Aufgaben zu verrichten.

Einen entsprechenden Vorschlag, der vom europäischen Parlament eingebracht worden war, plant die EG-Kommission, erst in einigen Jahren zu berücksichtigen. Dann sollen in einer weiteren Direktive eine Reihe von Schwangerschafts- und Arbeitsschutzmaßnahmen getroffen werden.