Meinungen:

Betrifft: COMPUTERWOCHE Nr.14 vom 6. 4. 79, Kolumne "Konzentrator- Rüge"

11.05.1979

Bereits in Ihrer Ausgabe Nr. 10/79 haben Sie wegen einiger Probleme bei kommunalen Datenzentralen in Baden-Württemberg den VDRZ als Kritiker der gemeinsamen kommunalen Datenverarbeitung zu Wort kommen lassen. Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes NW nehmen Sie nunmehr zum Anlaß, erneut von "Knebelungsverträgen" zu sprechen. Sie haben hierbei übersehen, daß die getroffene Entscheidung nicht gegen kommunale Gebietsrechenzentren gerichtet ist, sondern in bestimmten Regionen von den Beschwerdeführern andere Zusammenschlüsse gewollt sind, als dies in der Verordnung über die Einzugsbereiche vorgesehen war.

Eine kritische Würdigung des heutigen Standes der Datenverarbeitung im kommunalen Bereich, unter Berücksichtigung der am Markt bestehenden Alternativen, wäre sicherlich von Interesse; mir ist jedoch unverständlich, daß Ihre Berichterstattung und der Kommentar unterschwellig davon ausgehen, daß eine erfolgreiche und wirtschaftliche Datenverarbeitung für Gemeinden, Städte und Kreise nur bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Mitgliedern des VDRZ erreicht werden könne. Würde man diesem Gedanken folgen, müßten Sie auch die Datenverarbeitung in anderen Bereichen kritisieren, soweit dort ebenfalls nicht Service-Rechenzentren in Anspruch genommen werden.