Das Großprojekt "Gläserner Bürger" schreitet voran. Nachdem die Bundesregierung mit dem Thema Online-Durchsuchungen für erhitzte Gemüter sorgte und Datenschützer auf die Barrikaden rief, sind neben den PC-Usern jetzt auch Handy-Nutzer ins Visier der Ermittler geraten. Einem Bericht der Berliner Morgenpost zufolge, plant die Berliner Regierungskoalition (SPD/PDS), die "Befugnisse der Polizei bei der Verfolgung potenzieller Straftäter wesentlich [zu] erweitern". Demnach soll es Beamten künftig möglich sein, Handys auch "zur Gefahrenabwehr" orten zu dürfen - bislang war die Möglichkeit nur bei schweren Straftaten gegeben. Die Ortung zur Gefahrenabwehr ist jedoch nur in einem eng begrenzten Bereich möglich, etwa wenn Personen vermisst werden oder ihren Selbstmord angekündigt haben. Ein Bewegungsprofil potenzieller Straftäter mit Hilfe des Handys zu erstellen, wird weiterhin verboten sein.
Um für die Maßnahme eine rechtliche Grundlage zu schaffen, müsse das "Allgemeine Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG)" geändert werden, am 21. August wird sich der Berliner Senat mit dem Thema auseinandersetzen. Mittels Handyortung soll es künftig auch möglich sein, vermisste Kinder zu lokalisieren, bislang wird dafür die Erlaubnis des Handynutzers erfordert. Gestohlene Mobiltelefone - oder vielmehr deren SIM-Karten - können bereits vom Netzbetreiber geortet und die Informationen an die Polizei weitergegeben werden.