Gute Aussichten für Kläger

Beleidigungen sind auch im Internet strafbar

17.07.1998

Nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts vom Mai 1998, die jetzt veröffentlicht wurde, machen sich Betreiber einer Homepage strafbar, die über einen Link auf Web-Seiten mit beleidigenden Inhalten verweisen. Ein Anwalt hatte gegen einen Internet-Anbieter auf Unterlassung und Schadensersatz geklagt, nachdem dieser auf eine Seite mit diffamierendem Inhalt verwiesen hatte. Vorausgegangen war eine Auseinandersetzung zwischen beiden Parteien.

Entscheidend für die Urteilsfindung war die Frage, ob es sich bei dem Link um die Weitergabe von Inhalten gehandelt hat. In diesem Fall, so das Gericht, mache sich der Anbieter die Äußerungen zu eigen und könne somit zur Verantwortung gezogen werden. Ungestraft auf verletzende Aussagen Dritter zu verweisen sei nur dann möglich, wenn zu den Inhalten genügend Distanz gewahrt würde. Der Beklagte hat Berufung beim Oberlandesgericht der Hansestadt eingelegt.

Auch wer Beleidigungen unter einem Pseudonym über das Internet sendet, kann sich künftig nicht länger auf seine Anonymität verlassen. Laut Berichten des "Wall Street Journal" müssen zwölf Internet-Service-Provider (ISPs) nach einem Gerichtsurteil in Kanada die echten Namen und Adressen mehrerer Anwender offenlegen. Sie sollen den Recycling-Konzern Philip Services via Web beleidigt haben. Prozeßbeobachter gehen davon aus, daß das Urteil Konsequenzen über Kanadas Grenzen hinaus haben wird. Branchenführer wie Microsoft und Intel sind regelmäßig diffamierenden Kommentaren der Onliner ausgesetzt, sahen bislang aber von rechtlichen Schritten ab.