Auswahlrecht für Schulungsveranstaltungen

09.01.1987

KASSEL (CW) - Ein Betriebsrat ist nicht verpflichtet, sich für die jeweils preisgünstigste Fortbildungsveranstaltung für seine Mitglieder zu entscheiden. Im Rahmen seines Beurteilungsspielraumes ist ihm gestattet, die Teilnahme an einer seiner Ansicht nach qualitativ höherwertigen, aber teureren Schulungsmaßnahme zu beschließen.

Das Bundesarbeitsgericht in Kassel verpflichtete mit seinem Spruch einen .Arbeitgeber, die Kosten für eine zweiwöchige Schulung eines Betriebsratsmitglieds bei einer Veranstaltung der IG Metall zu übernehmen. Sowohl der Arbeitgeber als auch die Vorinstanzen hatten die Auffassung vertreten, daß auch eine von der Berufsgenossenschaft angebotene kostenlose Bildungsveranstaltung zum gleichen Thema ausreichend gewesen wäre (Aktenzeichen 6 ABR 64/83).