Auch Freiberufler müssen sich für Sonderdienste anbieten

11.04.2007
Auch externe IT-Profis müssen hin und wieder Sonderdienste fahren. Nicht alle werden dafür extra bezahlt.

Auch in der IT-Branche sind Bereitschaftsdienste jenseits der üblichen Arbeitszeiten wie nachts, an Wochenenden oder Feiertagen gängige Praxis. Betroffen sind nicht nur interne Mitarbeiter. Freiberufler müssen oft ebenso für ihre Kunden auf Abruf bereitstehen, etwa um am Wochenende oder spät am Abend neue Hard- oder Software zu installieren oder Server neu aufzusetzen. Im Standby-Modus sind sie örtlich gebunden, auch wenn sie remote arbeiten können, und in ihrer Freizeitgestaltung eingeschränkt, da sie jederzeit erreichbar sein müssen.

Das Projektportal Gulp ermittelte in einer Studie, dass 64 Prozent der Projektanbieter mit ihren externen IT-Mitarbeitern hin und wieder Bereitschaftsdienste vereinbaren. Jeder zehnte (neun Prozent) gab an, fast immer Sonderverfügbarkeitszeiten auszumachen. Lediglich 27 Prozent der befragten Auftraggeber erklärten, nur sehr selten oder so gut wie nie Bereitschaftsdienste mit Freiberuflern zu vereinbaren.

Wenn Projektanbieter mit ihren externen IT-Profis Bereitschaftsdienste abmachen, dann sind in 77 Prozent der Fälle Administratoren beziehungsweise Supportmitarbeiter betroffen. An zweiter Stelle nannten die Auftraggeber Softwareentwickler (50 Prozent). Aber auch im Bereich der Qualitätssicherung (14 Prozent), Beratung (neun Prozent) und Projektleitung (neun Prozent) kann es vorkommen, dass Freiberufler Dienst auf Abruf schieben müssen.

Bereitschaft wird nicht immer bezahlt

Doch nicht jeder Auftraggeber vergütet die Standby-Zeit der Freiberufler. Für ein Drittel der Studienteilnehmer ist die reine Bereitschaftszeit im "normalen" Stundensatz bereits enthalten. Sie bezahlen nur extra, wenn es während des Dienstes auf Abruf tatsächlich zu einem Einsatz kommt. Hier können sich Freiberufler behelfen, indem sie die Bereitschaftszeit in ihren Stundensatz einkalkulieren. Die Mehrheit der Projektanbieter (59 Prozent) jedoch zahlt eine feste Pauschale für die Bereitschaftszeit und zusätzlich ein Stundenhonorar bei erfolgtem Einsatz. Lediglich fünf Prozent gaben an, unabhängig von der Leistung eine Pauschale zu zahlen. In diesem Fall erhalten die Freiberufler ein Festhonorar, egal ob sie nur in Bereitschaft stehen oder tatsächlich Hand anlegen müssen. (ka)