Wikileaks-Gründer

Assange wird vorerst nicht ausgeliefert

05.12.2011
Gut ein Jahr währt bereits das Tauziehen zwischen Wikileaks-Gründer Assange und der britischen Justiz um seine Auslieferung nach Schweden. Jetzt hoben die Richter den Fall auf die nächste Stufe: Der unter Vergewaltigungs-Verdacht stehende Assange hat noch eine Chance.

Wikileaks-Gründer Julian Assange darf in Großbritannien weiter gegen seine Auslieferung nach Schweden kämpfen. Großbritanniens oberstes Zivilgericht ("High Court") entschied am Montag in London, der Fall des Australiers dürfe dem Obersten Gerichtshof ("Supreme Court") des Landes vorgelegt werden. Es stellten sich Fragen "von genereller öffentlicher Bedeutung", erklärten die Richter zur Begründung im Beisein von Assange. Seine Chancen seien allerdings "außerordentlich gering", sagte Richter Sir John.

In Schweden wird Assange Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen. Die Enthüllungsplattform Wikileaks hatte mit der Veröffentlichung geheimer Berichte weltweit für Aufsehen gesorgt und vor allem die US-Regierung erzürnt.

Nach der Urteilsverkündung in London wurde Assange vor dem Gerichtsgebäude von begeisterten Anhängern empfangen. "Das ist die richtige Entscheidung, und ich bin dankbar dafür", sagte Assange. "Der lange Kampf um Gerechtigkeit für mich und andere geht weiter." Das Thema Auslieferungsschutz betreffe viele Menschen.

Andernfalls hätte Assange innerhalb der nächsten zehn Tage nach Schweden überstellt werden müssen. Dort soll er soll zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall vergewaltigt haben. Assange weist den Verdacht zurück und spricht von einer politisch motivierten Verleumdungskampagne. Außerdem befürchtet er die Auslieferung oder "illegale Verschleppung" in die USA, wo weder Folter noch Todesstrafe ausgeschlossen seien.

Im Juli 2010 veröffentlichte Wikileaks mehr als 70.000 Dokumente über den Krieg der Alliierten in Afghanistan. Im Oktober 2010 legte Wikileaks mit fast 400.000 Geheimdokumenten im "Tagebuch des Irak-Krieges" nach. Im November folgten mehr als 250.000 vertrauliche Informationen aus US-Botschaften.

Im Dezember 2010 nahm die britische Polizei Assange auf Grundlage eines Europäischen Haftbefehls fest, ließ ihn aber nach einer Woche gegen Kaution frei. Seitdem lebt der 40-Jährige in England mit einer elektronischen Fußfessel auf dem Landsitz eines Unterstützers.

Die britischen Richter erklärten nun, es solle die Frage geklärt werden, ob die schwedische Staatsanwältin, die den Haftbefehl ausgestellt hatte, eine "gerichtliche Instanz" sei. Assanges Anwälte hatten argumentiert, dass dies nicht der Fall und der Haftbefehl daher ungültig sei. Ob Assange erneut Berufung einlegen könne, müsse ebenfalls der Gerichtshof entscheiden.

Die zuständige schwedische Staatsanwältin Marianne Ny lehnte einen Kommentar ab. Sie will sich erst äußern, wenn die britische Justiz rechtsverbindlich über die Auslieferung von Assange entschieden hat. (dpa/tc)