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Articon vermietet Datenschutzbeauftragten

18.10.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Der IT-Sicherheitsspezialist Articon Information Systems AG stellt Firmen einen externen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung, der den korrekten Umgang mit den Personendaten im Betrieb überprüft. Dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zufolge müssen Unternehmen, in denen mehr als fünf Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten automatisiert bearbeiten, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bereitstellen. Verstöße werden mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Mark geahndet. Articon richtet sich mit seinem Service an kleinere und mittelständische Unternehmen, denen die Ausbildung und Freistellung eines solchen Beauftragten zu teuer ist.