Argumente für die Datensicherung

03.06.1988

Gesetzliche Bestimmungen: Das Bundesdatenschutzgesetz (BDGS) verpflichtet Sie in Paragraph 6 zur Sicherung betrieblicher Daten vor Mißbrauch, unter Einsatz geeigneter "technischer und organisatorischer Maßnahmen". Das Gesetz gilt für personenbezogene Daten, wie sie praktisch in jedem Unternehmen, von der Personal- bis zur Verkaufsabteilung, gespeichert werden. Sollte es bei Unregelmäßigkeiten (Verletzung von Persönlichkeitsrechten) zu zivil- oder straf rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, haben Sie bei mangelhafter Datensicherung von vornherein eine ungünstige Rechtsposition, selbst dann, wenn Sie nur indirekte Schuld trifft. Verpflichten Sie darüber hinaus alle betroffenen Mitarbeiter schriftlich auf das Datengeheimnis.

Regreßpflicht/Folgekosten: Informationsabfluß kann nicht nur das eigene Betriebsergebnis schmälern, auch Dritte könnten geschädigt worden und Regreßansprüche anmelden - man denke etwa an Diebstahl und unberechtigte Verwerfung von Lizenz-Know-how auf Datenträgern. Softwareverträge sehen häufig Konventionalstrafen bei vertragswidriger Nutzung vor. Die Einhaltung anerkannter Sicherheitsmaßnahmen schließt derartige Ansprüche von vornherein aus.

Vorbeugung: Gelegenheit macht bekanntlich Diebe. Vorbeugende Sicherheitsmaßnahmen erhöhen die Schwelle für rechtswidrige Manipulationen. Ohne sie sind Mißbräuche (und damit Regreßansprüche) zudem oft kaum nachweisbar. Wie sehr gerade Vorbeugung als entscheidende Deliktbarriere wirkt, hat Horst Abel, Datenschutz-Experte im behördlichen Bereich immer wieder festgestellt: "Die Praxis hat gezeigt, wenn Sicherungsmittel mit dem Ziel eingesetzt werden, Tätern Hürden aufzubauen, sie zu überraschen oder zu erschrecken, viele Täter dann von ihrem Vorhaben Abstand nehmen."

Dies, so Abel, gilt insbesondere für kleine und mittlere Betriebe: "Für den Kleinanwender ist es ganz wichtig, bestimmte Mindest-Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, da oft das gesamte Know-how, die Geschäftsbilanzen, Daten über Geschäftsbeziehungen und ähnliches auf einem leistungsfähigen Personal Computer oder in einem Netz von Personal Computern gespeichert werden."

Versicherungen: Manche Unternehmen versuchen DV-Risiken auch durch Versicherungspolicen zu mindern. Sicher kommt allerdings vor Versichern, denn Voraussetzung für eine ganze Reihe von Schadenersatzleistungen ist - wie aus dem "Kleingedruckten" entsprechender Verträge hervorgeht - die Einhaltung wichtiger Grundregeln der Datensicherung. Die Höhe der Beiträge für Elektronikversicherungen - wie Datenträger-, Mehrkosten- oder Betriebsunterbrechungsversicherungen - ist zudem in aller Regel von den firmeninternen Sicherheitsmaßnahmen mit abhängig.