Drei Fragen an Rezzo Schlauch

"Arbeitnehmer und Arbeitgeber brauchen höhere Rechtssicherheit"

28.03.2003
Über die Reform des Kündigungsschutzes sprach CW-Redakteur Hans Königes mit Rezzo Schlauch, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, auf der CeBIT.

CW: Was versprechen Sie sich von einem eingeschränkten Kündigungsschutz?

Schlauch: Der erste Arbeitsmarkt in Deutschland hat hohe Zugangsbarrieren. Diese wollen wir durch Regelungen wie die Reform des Kündigungsschutzes senken. Während meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt habe ich in Kündigungsschutzverfahren die Schwachpunkte miterlebt. Ein solches Verfahren birgt für die Arbeitgeber ein hohes Risiko: Es kann sich über zwei Instanzen bis zu 24 Monaten hinziehen und damit enden, dass der Arbeitgeber dem klagenden Mitarbeiter den Lohn für diesen Zeitraum nachbezahlen muss. Dieser Anspruch ist problematisch, weil er ohne Gegenleistung besteht, zumal der Arbeitnehmer während dieser Zeit nicht mehr im Betrieb ist. Das wollen wir ändern: Beide Parteien brauchen eine höhere Transparenz und Rechtssicherheit.

CW: Welches ist die Alternative zu langen Kündigungsschutzverfahren?

Schlauch: Bisher verfolgen Kündigungsschutzprozesse das Ziel der Bestandswahrung, werden aber meist nach langwierigen Verhandlungen mit einer Abfindungsregelung beendet. Wir wollen eine Abfindungsregelung - pro Jahr der Firmenzugehörigkeit gibt es ein halbes Monatsgehalt als Abfindung - ins Gesetz schreiben, damit Arbeitnehmer wie Arbeitgeber abschätzen können, wie hoch die Abfindung sein wird. Wer diese Regelung für sich nicht akzeptiert, sondern um sein Arbeitsverhältnis kämpfen will, kann dies auch wahlweise tun. In dem Fall wird aber der Arbeitgeber von diesen hohen Lohnansprüchen befreit. Er muss nicht mehr fürchten, die gesamten Lohnansprüche für die Dauer der gerichtlichen Auseinandersetzungen nachzahlen zu müssen, wenn er vor Gericht unrecht bekommt.

CW: Die Gewerkschaften monieren, dass schon unter der Regierung Kohl der Kündigungsschutz gelockert wurde, ohne dass neue Jobs entstanden sind. Wie kommen Sie zur Schlussfolgerung, dass jetzt neue Arbeitsplätze geschaffen werden?

Schlauch: Mit dem Urteil, dass es zu Kohls Zeiten nicht funktioniert hat, sollte man sehr vorsichtig sein. Die Regelung war nur kurz in Kraft. Wir versprechen uns nicht, dass durch die neue Reform viele Arbeitsplätze geschaffen werden. Aber vor allem kleine Unternehmen können flexibler auf Markt- und Konjunkturschwankungen reagieren: So kann ein Betrieb fünf dauerhaft Beschäftigte haben und die restlichen befristet anstellen, ohne dass die Kündigungsschutzregelung greift. Auch Mitarbeiter, die im ersten Jahr beschäftigt sind, werden nicht mitgezählt. Früher war diese starre Schwelle, dass mit dem sechsten Beschäftigten der Kündigungsschutz greift, oft ein Hindernis, neue Mitarbeiter einzustellen. Noch wichtiger ist aber, dass wir dem Arbeitgeber auch in der Sozialauswahl mehr Spielraum lassen: Er kann eine bestimmte Anzahl von Beschäftigten als Leistungsträger identifizieren und sie aus der Sozialauswahl herausnehmen, weil sie für das Unternehmen unverzichtbar sind.