Arbeitgeber durch BAG-Urteil aufgeschreckt

19.10.1984

KÖLN (CW) - Der jüngste BAG-Entscheid über die Verarbeitung von Personaldaten bei den Leistungsdaten von Rank-Xerox-Mitglierdern hat bei den Arbeitgeberverbänden fieberhafte Initiativen ausgelöst.

Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände koordiniert die unterschiedlichen Maßnahmen bei den einzelnen Arbeitgeberverbänden, die der betrieblichen Praxis Unterstützung bieten sollen.

Während der Chemie-Arbeitgeberverband sich mit einem Stillhalteschreiben zu den Auswirkungen des BAG-Urteils für die betriebliche Personalarbeit äußert und eine Mitbestimmung bei der Personaldatenverarbeitung in Frage stellt, sind die Metallarbeitgeberverbände bereits dabei, erstmals eine Musterbetriebsvereinbarung zu erstellen, die den Vorstellungen den Arbeitsgeberseite Rechnung trägt.

Mit einer Veröffentlichung dieser Vereinbarungshilfe kann allerdings erst gerechnet werden, wenn die schriftliche Begründung des BAG-Urteils vom 17. September 1984 vorliegt, das ein Mitbestimmungsrecht bei der bloßen Verarbeitung von Verhaltens- und Leistungsdaten postuliert, Welche Auswirkungen dieses Urteil auf die betriebliche Praxis haben wird, ist Gegenstand des Fachforums DV-Personalpraxis zu der Themenstellung Personal-Datenverarbeitung im Zeichen der BAG-Rechtsprechung am 14. und 15. November im Messe-Kongreßzentrum Köln.

Informationen: Datag, Aachener Straße 1052, 5000 Köln 40, Tel.: 02 21/48 32 98.