Software ist ein Recht auf freie Meinungsäußerung

Apples Schlachtplan gegen das FBI-Urteil

24.02.2016
Von   
Mark Zimmermann leitet hauptberuflich das Center of Excellence (CoE mobile) zur mobilen Lösungsentwicklung bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG in Karlsruhe. Er weist mehrere Jahre Erfahrung in den Bereichen Mobile Sicherheit, Mobile Lösungserstellung, Digitalisierung und Wearables auf. Der Autor versteht es, seine Themen aus unterschiedlichsten Blickwinkeln für unternehmensspezifische Herausforderungen darzustellen. Neben seiner hauptberuflichen Tätigkeiten ist er Autor zahlreicher Artikel in Fachmagazinen.
Apple beruft sich, in der Verteidigung zu dem FBI-Urteil, bei der Software-Erstellung auf das Recht der freien Meinungsäußerung und darf nicht von außenstehenden Dritten erzwungen werden. In der US-amerikanischen Verfassung wird dieses Recht seit 1791 im ersten Zusatzartikel verbrieft.

Ungefähr die Hälfte der amerikanischen Bürger steht hinter den Anforderungen des FBI, Apple zur Unterstützung zu zwingen. Dieser vom FBI ausgesuchte, emotional besonders aufgeladenen Fall war öffentlichkeitswirksam genug, um selbst im Präsidentschaftswahlkampf für Diskussionen zu sorgen.
In diesem Streitfall ziehen sowohl FBI als auch Apple sehr alte Gesetze heran.

Apple steht unter Druck, dem FBI Zugang zu dem iPhone von Syed Rizwan Farook zu gewähren.
Apple steht unter Druck, dem FBI Zugang zu dem iPhone von Syed Rizwan Farook zu gewähren.
Foto: Lester Balajadia - shutterstock.com

So beruft sich das FBI auf ein Gesetz aus dem Jahr 1789 ("All Writs Act"). Dies regelt die zwingende Kooperation von privaten Konzernen mit Sicherheitsbehörden. Dadurch soll Apple gezwungen werden, vor allem in zukünftigen iOS Versionen, Hintertüren einzubauen. Apple wurde nun von der Richterin Sheri Pym aufgefordert, das iPhone von Syed Rizwan Farook zu entsperren. Das FBI möchte die Bestimmung von 1789 auf eine Art nutzen, wie niemals zuvor.

Auch Apples Auslegung, des ersten Zusatzartikels der US-amerikanischen Verfassung, stellt das Beschreiten einer neuen Art der Auslegung dar. Diese Auslegung gründet sich auf der Überzeugung, dass die Erzwingung von Softwareentwicklungen dann eben einem Zwang zu einer Aussage gleichkäme. Dies wiederspricht dem dem Gedanken der freien Meinungsäußerung.
Derart erzwungene Aussagen sind unzumutbar. In den vereinigten Staaten gibt es bereits Urteile von 1989 dazu. Demnach kann Sourcecode als Aussage angesehen werden.

Ohne eine Anordnung der Gerichte würde Apple eine Änderung der Software, mit einer Abschwächung der Sicherheitsmechanismen, nicht vollziehen. Damit erzwingt das Gericht diese Änderung.

Wer kann das Thema nun klären?

Zwischenzeitlich existierte sogar die Idee für ein Gesetz, das Strafen für Unternehmen vorsieht, die gerichtliche Anordnungen, wie in diesem FBI-Fall, zum Entschlüsseln von Kundendaten missachten. Dieses Gesetzt ist zum Glück aktuell vom Tisch.

Der Fall gehört, nach der Meinung der Beteiligten nicht vor ein Gericht. Vielmehr wird der US-amerikanische Senat als korrekte Instanz angesehen. Alle Parteien sehen eine direkte Aussprache, zwischen Apple CIO Tim Cook und dem FBI-Vorgesetzten James Comey, als hilfreich und notwendig an.

Spannende Entwicklung

Wenn die Strategie von Apple funktioniert, finde ich den Ansatzpunkt, ein Gesetz aus dem Jahr 1789 mit einem Gesetz aus dem Jahr 1791 zu kontern, sehr gut. Jeden Tag ist es spannend und weiterhin Besorgnis erregend, wie sich dieser Fall entwickelt. (bw)