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Anhörungen im EU-Kartellprozess gegen Microsoft

01.10.2004

Vor dem Gericht erster Instanz des Europäischen Gerichtshofs haben gestern die Anhörungen im Kartellprozess gegen Microsoft begonnen. Wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht hat die EU-Kommission den Softwarekonzern im März zu einem Bußgeld von 497 Millionen Euro verurteilt. Zugleich soll Microsoft eine Windows-Version ohnen den bislang integrierten Media Player anbieten und Schnittstelleninformationen seiner Client-Betriebssysteme für Konkurrenten offenlegen. Microsoft hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und zugleich per einstweiliger Verfügung gefordert, die Auflagen bis zu einer endgültigen Gerichtsentscheidung auszusetzen.

Der Präsident des Gerichts erster Instanz Bo Vesterdorf kann über die Aussetzung der Auflagen allein entscheiden. Microsoft muss dazu unter anderem belegen, dass dem Unternehmen durch die Auflagen ein irreparabler Schaden entstünde. Vesterdorf wird voraussichtlich in zwei Monaten urteilen. Bis zum Abschluss des eigentlichen Berufungsverfahrens können nach Ansicht von Experten noch zwei bis fünf Jahre vergehen. (wh)