Web

Amazon.com gewinnt erste Runde gegen Barnesandnoble.com

03.12.1999

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Amazon.com hat beim Bundesgerichtshof in Seattle eine einstweilige Verfügung gegen Barnesandnoble.com erwirkt. Diese verbietet es dem britischen Online-Buchhandel bis auf weiteres, sein Internet-Bestellverfahren "Express Lane" zu verwenden. Amazon.com hatte am 20. Oktober eine Klage wegen Patentrechtsverletzung eingereicht, da die vom Rivalen eingesetzte Prozedur sein eigenes "One-Click"-Verfahren kopiere (CW Infonet berichtete). Diese seit dem 28. September 1999 für Amazon.com patentierte Methode erlaubt den Benutzern, nach einmaligem Ausfüllen der Online-Bestellformulare mit nur einem Mausklick im Internet einzukaufen.

Richterin Marsha Pechman bemerkte in der Begründung der einstweiligen Verfügung, daß es sich dabei noch nicht um ein endgültiges Urteil handele. Barnesandnoble.com habe bis zum 4. Dezember Zeit, das "Express Lane"-Verfahren aus dem Netz zu nehmen beziehungsweise zu modifizieren. Das dürfte nicht schwer sein, erläuterte Pechman weiter, da der Online-Buchhandel lediglich eine weitere Mausklick-Funktion für die Auftragsbestätigung einführen müßte. Barnesandnoble.com hat nun angekündigt, ab morgen einen neuen Bestellservice namens "Express Checkout" einzusetzen.