Gesicherte Datenübertragung ist Sache des Anwenders:

Akustik-Koppler-Einsatz bleibt risikobehaftet

02.09.1983

Im Sommer dieses Jahres überraschte die Deutsche Bundespost mit einer Erweiterung Ihrer technischen Bestimmungen: Für die Datenübertragung im Telefonnetz können jetzt auf beiden Seiten der Leitung Akustik-Koppler eingesetzt werden. Als offizielle Begründung führten Post und Fernmeldetechnisches Zentralamt (FTZ) in Darmstadt an, daß man damit den Besitzern von Homecomputern entgegenkommen wolle. Erleichtert wird aber zugleich auch der Einsatz von mobilen Datenstationen, für die die neue Regelung ebenfalls gilt.

Bisher schrieb die Post vor, daß bei der Datenübertragung im Telefonnetz auf einer Seite mindestens ein Postmodem sein, mußte und nur am anderen Ende der Leitung ein Akustik-Koppler eingesetzt werden konnte. Man ging davon aus, daß Akustik-Koppler ohnehin nur in solchen Fällen verwendet wurden, in denen aus Beweglichkeitsgründen ein festangeschlossener Modem nicht in Frage kam.

Jetzt läßt die Bundespost Akustik-Koppler zu, die in beiden Frequenzlagen arbeiten, und damit senden und empfangen können. So sind etwa für den Betrieb nach V.21 zwischen Akustik-Kopplern nun Geschwindigkeiten von 300 Bit pro Sekunde möglich. Beim Betrieb nach der CCITT-Empfehlung V.23 kann man auf Grund der neuen Bestimmungen so das FTZ - "quasi duplex", allerdings mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten, arbeiten: Im Datenkanal mit 1200 Bit Pro Sekunde und in der Gegenrichtung über den Hilfskanal mit 75 Bit pro Sekunde.

Nach dem Grundsatz der Post, daß alles, was elektrisch, induktiv, mechanisch oder kapazitiv mit den öffentlichen Netzen verbunden ist, technisch geprüft und zugelassen sein muß, müssen Akustik-Koppler eine FTZ-Nummer haben. Die entsprechenden Vorschriften sind in der Richtlinie 12 R 1 0 Teil 3 (Übertragungstechnische Bedingungen für elektroakustisch angekoppelte private Zusatzeinrichtungen) sowie was die Datenübertragung anbelangt - in der Richtlinie 18 R 13 (Forderungen an Einrichtungen mit elektroakustischer Ankoppelung) enthalten.

Im Unterschied zum Modembetrieb, bei dem die Bundespost die Datenübertragung gewährleistet, übernimmt sie beim Akustik-Koppler-Betrieb keinerlei Garantie. Der Grund: Akustik-Koppler sind private Zusatzeinrichtungen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der Fernmeldeverwaltung liegen. Das FTZ prüft nämlich nicht die Zweckmäßigkeit des Gerätes, sondern nur, ob dieses den öffentlichen Leitungen und Netzen keinen Schaden zufügt. Derzeit - so ist aus Darmstadt zu hören - gibt es allerdings angesichts der zu erwartenden Zunahme von Akustik-Kopplern für Homecomputer Überlegungen, neben dem Sendepegel auch die Empfangsempfindlichkeit zu prüf en.

Vielfältige Fehler- und Störungsquellen

Die Eingangsempfindlichkeit ist nach wie vor eine Schwachstelle bei Akustik-Kopplern: Ist sie zu niedrig, kann das Gerät auf Grund der Dämpfung nicht arbeiten; ist der Akustik-Koppler zu empfindlich, so wird nicht nur das Mikrophongeräusch, sondern auch jedes normale Umweltgeräusch aufgenommen.

Ein weiteres Problem beim Einsatz von Akustik-Kopplern ist die Sicherung der Datenübertragung, für die der Anwender - mit Ausnahme des Datex-P-Dienstes selber sorgen muß. Endgeräte, die synchron arbeiten, verfügen nach den Erfahrungen des FTZ in der Regel über eine gesicherte Übertragungsprozedur. Die blockweise übertragenen Daten werden vom Sender überprüft, das Ergebnis wird dann dem Empfänger übermittelt, dieser rechnet das gleiche nach und vergleicht dann sein Ergebnis mit dem eingegangenen. Im Fehlerfall erfolgt eine automatische Wiederholung der Daten.

Zusätzliche Sicherung erforderlich

Schwieriger ist dagegen die Übertragung bei Low-Cost-Geräten, da diese im Regelfall asynchron arbeiten. Bei kurzen Leitungswegen innerhalb eines Betriebes gibt es meist keine Übertragungsfehler, wohl aber" wenn öffentliche Netze benutzt werden. Die Sicherung der Daten erfolgt hier mit Hilfe einer sogenannten Paritäts-Bit-Prüfung, mit der er prüft, ob dieses Bit an der richtigen Stelle sitzt. Im Unterschied zum Synchron-Verfahren gibt es allerdings bei der asynchronen Prozedur keine automatische Wiederholung des als fasch erkannten Zeichens. Sender und Empfänger müssen sich folglich hier zusätzlicher Sicherungsmethoden bedienen.

Ein häufig nicht beachtetes Problem ist, daß nicht jeder Akustik-Koppler zu jedem Telefonhörer paßt. Während bei den alten Telefonmodellen alle Geräte funktionieren, ist das bei den neueren Versionen nicht unbedingt der Fall.

Als weitere Schwachstelle kann sich schließlich auch die Mikrophonkapsel bei der Datenübertragung erweisen. Die herkömmlichen Telefonapparate der Post sind mit einem Kohlemikrophon ausgestattet. Legt man nun den Hörer nach unten zeigend, also in der Form, wie er auf dem Telefonapparat aufliegt, in den Akustik-Koppler, so rutschen die Kohlekapseln innerhalb des Mikrophons ebenfalls nach unten. Ergebnis, das man unter Umständen nicht sofort bemerkt: Die Übertragung funktioniert nicht mehr.

Um sich gegen derart unliebsam Überraschungen zu schützen, gibt es zwei Möglichkeiten. Die Post empfiehlt, den Hörer seitlich in den Akustik-Koppler zu legen. Die Gerätehersteller sagen, man solle ein dynamisches Mikrophon mitnehmen. Mittlerweile geht aber auch die Post immer mehr dazu über, derartige Mikrophone zu verwenden, da sie eine höhere Lebensdauer haben und damit - so argumentiert man in Bonn und Darmstadt - kostengünstiger sind.