Vorratsdatenspeicherung

AK Vorrat kritisiert neuen Gesetzentwurf scharf

18.05.2015
Von 
Thomas Cloer war Redakteur der Computerwoche.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat eine Stellungnahme zum neuen GroKo-Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist einer Mitteilung zufolge den veröffentlichten Referentenentwurf (PDF-Link) scharf zurück. Der Entwurf greife tief in die Grundrechte ein und verstoße ebenfalls gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs, so der AK Vorrat. Nach wie vor handele es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.

In ihrem Gesetzentwurf mit verschiedenen Speicherpflichten für Standort- und Verkehrsdaten berufen sich die Regierungsparteien auf das "absolut Notwendige" und objektive Kriterien. "Absolut notwendig ist es hingegen, dass die Regierungsparteien endlich anerkennen, dass unsere Grundrechte mit dieser anlasslosen Überwachung mit Füßen getreten werden und solche Überwachungsmethoden in einem Rechtsstaat nichts zu suchen haben", sagt Kai-Uwe Steffens vom AK Vorrat.

Ein effektiver Nutzen bei der Verfolgung schwerer Straftaten, geschweige denn eine Notwendigkeit solcher Vorratsdatenspeicherung habe bislang nie nachgewiesen werden können, heißt es weiter. Für die Verfolgung vergleichsweise geringer Delikte wie Filesharing oder Trickbetrug auf Ebay hingegen sei ein derart tiefer Eingriff in die Grundrechte mit dem Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar.

Besonders ärgert die Bürgerrechtler, dass der jetzige Gesetzentwurf im Eilverfahren durch den Bundestag gebracht werden und noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll. "Ein solches Vorgehen verhindert bewusst jeglichen zivilgesellschaftlichen Dialog, der einer Demokratie für so einen schweren Grundrechtseingriff notwendig wäre", ergänzt Rena Tangens vom AK Vorrat. "Offenbar will die Regierung keine Argumente mehr hören, sondern ein weiteres Mal ein verfassungswidriges Gesetz beschließen."