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EU PNR: Daten 13 Jahre vorhalten

Airlines: IT-Aufwand für Flugdatenspeicherung ist immens

09.11.2007
Von pte pte
Fluggesellschaften kritisieren die Pläne der EU zur Speicherung von Passagierdaten. Sie fürchten, dass hohe IT-Kosten auf sie zukommen. Datenschützer sehen ganz andere Probleme.

Auf heftige Reaktionen bei dem Verband Europäischer Fluggesellschaften (Association of European Airlines AEA) ist der Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission gestoßen, von jedem Passagier persönliche Daten zu sammeln und diese insgesamt 13 Jahre lang aufzubewahren. Betroffen sind alle Flüge, die in oder aus EU-Staaten und in Nicht-EU-Mitgliedsstaaten führen. Ziel der EU-Kommission ist es, das Terrorrisiko von Flugpassagieren besser abzuschätzen. Dieses so genannte "EU PNR" (Passenger Name Record) soll mit dem System der USA vergleichbar sein, das nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 eingeführt wurde.

"Die Kosten für die Datenerhebung und -aufbewahrung sind immens", so Francoise Humbert, AEA General Manager Communications im pressetext-Interview. Diese müssen die Fluggesellschaften selbst tragen. "Zwar müssen die Daten zuerst nur fünf Jahre in einer Datenbank abrufbar bleiben und dann für weitere acht Jahre in einer inaktiven Datenbank aufbewahrt werden, dennoch bedeutet das einen extremen Aufwand", erklärt die Expertin. "Das von EU-Justizkommissar Franco Frattini angekündigte System bedeutet im Klartext, dass sich die Fluggesellschaften mit insgesamt 27 verschiedenen Datensystemen auseinandersetzen müssen", zitiert Humbert den AEA-Generalsekretär Ulrich Schulte-Strathaus. Das sei ein technischer und organisatorischer Albtraum. "Zudem ignoriert die Kommission die finanzielle Bedeutung für die Fluggesellschaften." Diese könne man bisher nicht einmal annähernd einschätzen.

"Das PNR-System könnte sehr schnell zur Realität werden, möglicherweise schon im kommenden Jahr", erklärt Humbert. Im Rahmen des EU-Anti-Terrorplans soll der Gesetzesentwurf an den Ministerrat getragen werden. Das EU-Parlament muss zu dem geplanten Vorhaben lediglich konsultiert werden und kann daher auch nicht entscheidend in den Gesetzgebungsprozess eingreifen. Geplant ist im Gesetz, dass insgesamt 19 Angaben zur eigenen Person spätestens 72 Stunden vor dem Start sowie direkt nach dem Abfertigen einer Maschine an so genannte Passagier-Informationseinheiten (Passenger Information Units, PIUs) in jedem Mitgliedsstaat weitergeleitet werden. Empfänger sind so genannte Passagier-Informationseinheiten in allen EU-Mitgliedsstaaten. Den Sicherheitsbehörden der EU und der einzelnen Mitgliedsstaaten steht es frei, fünf Jahre auf die Daten zuzugreifen, wenn dies im Rahmen der Abwehr oder Bekämpfung terroristischer Strafdaten geschieht. Was Datenschützer auf die Barrikaden treibt, ist die Tatsache, dass auch eine Weitergabe der Daten an Drittstaaten außerhalb der EU unter bestimmten Bedingungen vorgesehen ist.

Die AEA stört am Vorgehen der EU-Kommission vor allem, ist die Tatsache, dass keines der von der AEA vertretenen Unternehmen von der Kommission um eine Stellungnahme bezüglich des Plans gebeten wurde. Der Vorschlag von Frattini müsse unbedingt auf die Konsequenzen für die Luftfahrtunternehmen und die Passagiere hin untersucht werden. Die Flugunternehmen seien mehr als gewillt, ein System zu entwickeln, das der Sicherheit dienlich ist, ohne dabei einen bürokratischen und organisatorischen Albtraum für die Luftfahrtindustrie und ihre Passagiere in die Welt zu setzen, so Humbert abschließend gegenüber pressetext. (pte)