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Ärger mit der Maus

22.12.2004

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Das Verwaltungsgericht Koblenz lehnte es ab, einen "Mausarm" als Berufskrankheit anzuerkennen. Die Klage eines Bundesgrenzschutzbeamten gegen seinen Dienstherrn wurde abgelehnt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein "Mausarm" nicht typisch für die Arbeit am Computer sei. Der 45-Jährige arbeitete seit 1989 fast ausschließlich am PC. Seit 2002 musste er sich mehreren Operationen unterziehen, die keine Besserung brachten; aufgrund seiner chronischen Gelenkentzündung wurde er schließlich in den Ruhestand versetzt.

Ein Training kann einen "Mausarm" möglicherweise verhindern. (iw)