Für die Mustererkennung die letzten Fördergroschen:

Acht BMFT-Millionen locker gemacht

19.03.1982

BONN (pi) - Entwicklungsvorhaben aus dem Themenbereich "Mustererkennung und -verarbeitung" sollen nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung und Technologie (BMFT) in diesem Jahr gefördert werden. Projektträger ist die Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (GMD). Die Summe, die zur Verfügung steht, beträgt nach Auskunft der GMD acht Millionen.

Im einzelnen sollen gefördert werden: Entwicklung neuartiger Mustererkennungsverfahren, die Modellinformationen und Hintergrundwissen berücksichtigen; im Bereich Bilderkennung ist es insbesondere die Entwicklung effektiver Erkennungsalgorithmen für die Auswertung von Bildinhalten und Bildfolgen, ferner Demonstrationsvorhaben der Bildverarbeitung und die Entwicklung leistungsfähiger Instrumente für die Bildverarbeitung (zum Beispiel Spezialprozessoren und -programme); im Sektor Spracherkennung werden Systeme zur Erkennung kontinuierlicher Sprache gefördert. Anträge für Vorhaben, die ab 1. Juli 1982 bezuschußt werden sollen, müssen bis zum 30. April 1982 beim Projektträger, der GMD, Abteilung für Projektmanagement, Postfach 1240, 5205 St. Augustin 1, vollständig eingereicht werden.

Anträge für Vorhaben, deren Beginn zu einem späteren Zeitpunkt geplant sind, können auch nach dem genannten Termin eingereicht werden. Damit die Anträge frühzeitig in die Planung einbezogen werden können, empfiehlt es sich, dem Projektträger in jedem Fall vorab formlos eine kurze schriftliche Darstellung der beabsichtigten Arbeiten mit Angabe des voraussichtlichen Mittelbedarfs und der geplanten Laufzeit einzureichen.

Bei Anträgen von Unternehmen der Wirtschaft wird in der Regel eine Eigenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent der Kosten verlangt. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.