Eckpunkte der zweiten Urheberrechtsnovelle vorgestellt

Abgabe auf Drucker und PCs rückt näher

17.09.2004
MÜNCHEN (CW) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat die Eckpunkte der zweiten Urheberrechtsnovelle vorgestellt. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass künftig auch beim Kauf von Druckern und PCs eine Abgabe anfallen soll - aus Sicht der IT-Branche ein klarer Standortnachteil gegenüber Anbietern aus dem Internet und dem Ausland.

Während die seit September 2003 gültige erste Fassung der Urheberrechtsnovelle in erster Linie den EU-Vorgaben Rechnung trug, wird sich der "zweite Korb" nun laut Bundesjustizministerium den Punkten widmen, die aus Zeitdruck außer Acht gelassen wurden.

Dreh- und Angelpunkt der Gesetzesnovelle ist die Ausweitung der Palette an vergütungspflichtigen Geräten. Bislang mussten nur dann Pauschalabgaben gezahlt werden, wenn die betroffenen Geräte zur Vervielfältigung bestimmt sind. Zypries will künftig die Abgabepflicht davon abhängig machen, ob sich das Equipment für das Erstellen zulässiger Privatkopien nutzen lässt. Während bislang nur Abgaben auf Komponenten anfallen, die ausdrücklich zum Anlegen von Kopien bestimmt sind (zum Beispiel Fotokopierer, Scanner, CD-Brenner), könnten demnächst auch Drucker oder PCs in die Vergütungspflicht einbezogen werden.

Die Höhe des zu erwartenden Aufschlags soll an dem tatsächlichen Ausmaß der Nutzung festgemacht werden, etwa durch Marktforschungsumfragen. Das Festlegen der Gebühr überträgt der Gesetzgeber den beteiligten Parteien, also den Verbänden der Hersteller und der Rechteinhaber. Die Entscheidung soll dabei in einem Schlichtungsverfahren erfolgen, bei Unstimmigkeiten kommt als einzige Instanz nur noch das Oberlandesgericht in Frage.

Bitkom befürchtet Abwanderung der Kunden

Die geplante Ausweitung der Pauschalabgaben auf eine Reihe neuer digitaler Geräte wurde vom Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) e.V. heftig kritisiert. Trotz der angekündigten "moderaten Höhe" der Abgaben befürchtet der Bitkom, dass viele Kunden ihre PCs und Drucker über das Internet oder im benachbarten Ausland beziehen werden. "Wir brauchen nicht mehr, sondern weniger Abgaben", klagte Bitkom-Vizepräsident Jörg Menno Harms.

Der Verband begrüßte hingegen, dass Privatkopien grundsätzlich erlaubt bleiben sollen. Das Justizministerium hatte in diesem Punkt das geltende Recht nur klarer gefasst, um besser gegen Tauschbörsen im Internet vorgehen zu können. So gilt als Voraussetzung für die Erstellung einer Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken, dass auch die Vorlage legal angefertigt wurde. Den Kopierschutz einer CD oder DVD zu knacken, bleibt dagegen verboten. Es gebe kein Recht auf eine Privatkopie, da diese keinen Zugang zu neuen Informationen schaffe, sondern lediglich die bereits bekannten verdopple, begründete das Ministerium diese Entscheidung. Allerdings müssten die Künstler, die einen Kopierschutz verwenden, mit geringeren Einnahmen aus den urheberrechtlichen Abgaben rechnen. Den Rechteinhabern ist es außerdem weiterhin gestattet, die Nutzung geschützter Werke mittels DRM (Digital Rights Management) über das Internet abzurechnen.

Der Gesetzesentwurf soll im Dezember dem Bundeskabinett vorgelegt werden und in der zweiten Hälfte des kommenden Jahres in Kraft treten. (mb)