Anwenderstandpunkt: sinnvoller, vertretbarer und realisierbarer Datenschutz

6. Dafta diskutiert BDSG-Novellierungsentwurf

03.09.1982

KÖLN (pi) - Die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) bietet sich als Schwerpunktthema der diesjährigen Dafta, der sechsten ihres Zeichens, geradezu an: "Datenschutzrecht und -praxis im Zeichen der BDSG-Novellierung" ist denn auch der Generalnenner unter den sich die Tagung und ihre Workshops stellen. Termin: parallel zur "Orgatechnik" in Köln vom 27. bis 29. Oktober.

Grundlage für die öffentliche Diskussion der Novellierungsabsicht des Gesetzgebers wird der bis zur Dafta vorliegende Regierungsentwurf sein, der in sechs Workshops eingehend unter fachkundiger Moderation diskutiert wird.

Die Ergebnisse und Erkenntnisse der Teilnehmerdiskussion, die unter der Blickrichtung der DV-Anwendungspraxis und der betrieblichen Selbstkontrolle, vertreten durch die betrieblichen Datenschutzbeauftragten, geführt wird, werden am zweiten Tag des Kongresses im Plenum mit den Politikern der Bundestagsparteien öffentlich diskutiert.

Verdeutlicht werden soll der Anwenderstandpunkt im Hinblick auf einen sinnvollen, vertretbaren und realisierbaren Datenschutz und dabei dem "Datenverkehrsrecht" eine Absage erteilt werden.

Die sechste Dafta konzentriert sich neben der Novellierungsdiskussion, die eröffnet wird von Andreas von Schoeler, dem Parlamentarischen Staatssekretär des Bundesministeriums des Innern, auf praktische Anwendungsfragen im Umgang mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz, die im Dialog beantwortet werden sollen von den Vertretern der regionalen Aufsichtsbehörden.

Dem Einsatz von Bürokommunikations-Systemen und Personal Computern ist ein gesonderter Schwerpunkt gewidmet, der sich mit Möglichkeiten der Datensicherung aus Anwender- und Herstellersicht beschäftigt. Datensicherungspraxis wird großgeschrieben, da hier in der betrieblichen Praxis noch weitgehend Nachholbedarf besteht.

Mittels der "GDD-Datenschutz-Teachware" werden Musterschulungen durchgeführt, die die betrieblichen Datenschutzbeauftragten in die Lage versetzen sollen, ihren Schulungsauftrag effektiv und wirkungsvoll für das Unternehmen erfüllen zu können.

Im zweiten Veranstaltungsschwerpunkt "Computermißbrauch und Softwarediebstahl" werden die Auswirkungen der Novelle des Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität diskutiert.

Höhepunkt und Festvortrag der sechsten Dafta soll der Auftritt von Prof. Konrad Zuse, dem Erfinder des Computers, werden.

Er referiert von seiner Warte zum Thema "Gegenwart und Zukunft der Datenverarbeitung".

Informationen: GDD-Geschäftsstelle, Alfred-Bucherer Straße 18, 5300 Bonn 1, Tel.: 02 28/62 40 60.