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Kalifornischer Justizminister nennt DVD-Software DeCSS Diebeswerkzeug

30.05.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Kaliforniens Justizminister Bill Lockyer hat sich in deutlicher Weise über die Veröffentlichung von Softwarecode geäußert, der die Verschlüsselung von DVD-Scheiben knackt. In einem Verfahren vor dem kalifornischen Obersten Gericht muss momentan geklärt werden, ob es mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung vereinbar ist zu verbieten, dass die Software "Deccs" auf der Homepage von Dritten veröffentlicht und für jedermann frei zugänglich ist. DeCSS dient zum entschlüsseln der DVD-Codes, so dass sich Filme von den Silberscheiben auf die Festplatte kopieren lassen.

Der DeCSS-Code sei, so Justizminister Lockyer, ein Werkzeug, mit dem man "einbrechen und stehlen" könne. Lockyer, der im kommenden Jahr für das Amt des Gouverneurs von Kalifornien kandidieren will, steht mit seinem Engagement auf der Seite der Industrievereinigung DVD Copy Control Association (DVD CCA). Diese hatte vor vier Jahren einen Präzedenzfall in Sachen DVD-Kopierschutz geschaffen, als sie Andrew Brunner und hunderte andere verklagte. Brunner und die weiteren Angeklagten hatten auf ihren Websites Links zu dem Deccs-Code angeboten. Damit, so die Klageführenden, hätten sie gegen kalifornische Handelsgeheimnis-Gesetze verstossen.

In dem Verfahren gegen Brunner hatte ein kalifornisches Gericht vor vier Jahren in der Deccs-Angelegenheit zunächst eine einstweilige Verfügung gegen Bunner erwirkt. Darin wurde ihm verboten, den inkriminierten Code ins Web zu stellen. Gegen diese einstweilige Verfügung legte Bunner Rechtsmittel ein mit der Begründung, damit würde ihm das Recht auf freie Meinungsäußerung versagt. Ein Appellationsgericht gab Bunner Recht. Gegen diese Entscheidung legte wiederum das DVD CCA Widerspruch beim kalifornischen Obersten Gerichtshof ein, wo der Streit jetzt verhandelt wird.

Interessanterweise argumentieren die Kläger nicht, dass Bunner und seine Adepten gegen Copyrights verstossen. In diesem Sinn hatten nämlich bereits einige Bundesgerichte entschieden, dass Web-Publisher, die DeCSS auf ihren Seiten veröffentlichten, gegen Bundesgesetze und hier insbesondere gegen den Digital Millenium Copyright Act verstossen würden. Im jetzt anhängigen Verfahren werden Bunner und andere aber bezichtigt, gegen Handelsgeheimnisse zu verstossen.

Verschiedene Interessenvertretungen, die das Recht der freien Rede auf ihren Bannern führen, haben sich dafür stark gemacht, Bunner nicht zu verurteilen. Hierzu gehören etwa die Electronic Frontier Foundation, das Institute of Electrical Engineers und die Computer & Communications Industry Association. (jm)