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Metabox erwirkt Aufschub gegen drohendes Delisting

11.03.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Hildesheimer Metabox AG hat am vergangenen Freitag vor Gericht einen Aufschub gegen das von der Deutschen Börse geplante Delisting erwirkt. Demnach wird den Betreibern des Neuen Markts per einstweiliger Verfügung untersagt, das seit Anfang Oktober 2001 geltende verschärfte Regelwerk innerhalb des nächsten halben Jahres gegen den angeschlagenen Anbieter von Settop-Boxen anzuwenden. Metabox schrammte Ende 2001 knapp an der Insolvenz vorbei, erst Anfang dieses Monats gelang es der skandalumwitterten Firma, sich die Unterstützung der in Hannover ansässigen Venture Capital Agent & Consultant GmbH (VCAC) zu sichern. Der VC-Vermittler hat laut Metabox mehrere Investoren in der Hinterhand, die in den kommenden zwei bis sechs Monaten zwischen sechs und 14 Millionen Euro in das Hildesheimer Unternehmen schießen wollen. Nach der Bekanntgabe war

der Kurs der Aktie um 63 Prozent nach oben geklettert. Bei einem Wert von derzeit 60 Cent liegt das Unternehmenspapier aber noch immer unter der kritischen Marke von einem Euro.

Die neuen Delisting-Regeln betreffen Unternehmen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Kurs von einem Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung dabei unter 20 Millionen Euro liegt. Übertrifft eine Firma in den darauf folgenden 90 Handelstagen nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Tagen beide Grenzwerte, streicht die Deutsche Börse die Aktie von der Kursliste. Zahlungsunfähigen Unternehmen gibt die Börse nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch einen Monat Zeit, um wieder liquide zu werden. (mb)