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Urteil: Kazaa.com soll Tausch von Online-Songs stoppen

30.11.2001
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MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die Betreiber des Musikservice Kazaa.com müssen innerhalb von 14 Tagen gewährleisten, dass über ihre Tauschsoftware im Internet keine Musiktitel mehr heruntergeladen werden. Andernfalls zahlt das Unternehmen eine Strafe von 40.000 Dollar für jeden Tag, an dem geschützte Songs mittels der Software verbreitet werden. Das entschied das niederländische Bezirksgericht in Amsterdam. Der Richter entsprachen damit einer Klage des Komponisten- und Verlegerverbands Buma/Stemra. Die Organisation hatte sich beschwert, da über den Dienst Musiktitel getauscht werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Nach Angaben von Kazaa-Verteidiger Christiaan Alberdingk Thijm ist es für die Beklagten unmöglich, dem Gerichtsbeschluss nachzukommen: "Unsere Software kann nicht so einfach verschwinden. Sollen wir jetzt von Tür zu Tür gehen und die Leute bitten, das Produkt nicht mehr zu benutzen".

Im Gegensatz zum MP3-Service Napster setzt Kazaa zum Datenaustausch keinen zentralen Server ein. Bei dem von den Niederländern verfolgten Peer-to-Peer-Ansatz sind Songs und Verzeichnisse auf den Festplatten der jeweiligen Benutzer gespeichert. Nach Einschätzung des Webnoize-Analysten Lee Black wird das Urteil auf die Kazaa-Nutzer keinen Einfluss haben. Die Entscheidung sei das Ergebnis eines Rechtssystems, dass die Technologie, die sie zu regulieren versucht, nicht versteht.