Einführung des Personenkennzeichens am 1. 12. 1979

12 Zahlen fur 2,23 Mark

16.04.1976

BONN - Rund 140 Millionen Mark oder pro Bundesbürger durchschnittlich 2,23 Mark wird die Erstvergabe des Personenkennzeichens kosten, erläuterte BMI-Staatssekretär Gerhart Baum vor der Presse. Vorausgesetzt, daß Bundesdatenschutzgesetz und Bundesmeldegesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden, soll der Vergabe-Stichtag vermutlich der 1. Dezember 1979 sein - knapp drei Jahre später als einstmals geplant war. In den 140 Millionen Mark Gesamtkosten sind bereits bisher angefallene Sachkosten enthalten. Für die Einrichtung zentraler Vergaberegister auf

Bundesebene sind fünf Millionen Mark geplant, der Rest fällt bei den Ländern und Kommunen an.

In Schleswig-Holstein am teuersten

Diese Kosten sind jedoch recht unterschiedlich, abhängig von dem bisherigen Automatisierungs-Stand im Meldewesen. Nach einer vorläufigen Kostenberechnung der Länder erfordert die Personenkennzeichen-Vergabe in Schleswig-Holstein den höchsten Betrag: 6,89 Mark pro Bürger. Am billigsten ist die Numerierung mit je 0,96 Mark in Rheinland-Pfalz.

Staatssekretär Baum konnte noch keine konkreten Angaben darüber machen, welche Einsparungen in der Verwaltung die neue Bürgernummer bringen wird. Lediglich für die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen und für die Meldebehörden in Bayern liegen Schätzungen vor.

Hier sollen über die der PK-Vergabe folgenden vier bis fünf Jahre 51 Millionen Mark beziehungsweise 13 Millionen Mark gespart werden. Diese zwei Zahlen bereits machen deutlich, daß es sich für den Staat als Ganzes sehr wohl lohnen wird, denn wie Baum ausführte - jährlich müssen bis zu 30 Prozent der Daten in MeIderegistern verändert werden.

Das Personenkennzeichen wird aus einer 12stelligen Zahl bestehen, nämlich aus Geburtsdatum, Geschlechtskennziffer. Geburtsjahrhundert, einer Zählzahl (für Personen

gleichen Namens und Geburtsdatums) und einer Prüfziffer (siehe auch Seite 30). -m-