Cloud-Tipps für Juristen: Mit Recht in die Datenwolke

Das digitale Outsourcing der Daten durch Nutzung von Cloud Computing-Systemen bedeutet keinesfalls eine Befreiung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Anwalt oder die Kanzlei.

Das digitale Outsourcing der Daten durch Nutzung von Cloud Computing-Systemen bedeutet keinesfalls eine Befreiung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Anwalt oder die Kanzlei.

Foto: Sebastian Duda - Fotolia.com

Zurück zum Artikel: Cloud-Tipps für Juristen: Mit Recht in die Datenwolke