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US-Website von Abtreibungsgegnern ist legal

29.03.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Websites und Poster von Abtreibungsgegnern, auf denen Abtreibungsärzte namentlich aufgeführt und als "Babyschlächter" sowie Kriminelle bezeichnet werden, sind nach dem jüngsten Beschluss eines US-Berufungsgerichts legal. Diese Aktionen sind nach Ansicht der Richter durch die US-Verfassung als freie Meinungsäußerung geschützt. Die Urheber des Materials könnten nur dann zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie direkt zur Gewalt aufrufen, Gewaltaktivitäten androhen oder gutheißen würden.

Das 9th U.S. Circuit Court of Appeals hob damit eine Gerichtsentscheidung von vor zwei Jahren auf, wonach die Abtreibungsgegner der Organisation Planned Parenthood und einigen Ärzten Schadensersatz in Höhe von 109 Millionen Dollar zahlen sollten. Die Aktivisten hatten "Wanted"-Poster im Stil des Wilden Westens gedruckt, auf denen Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, als Baby-Schlächter bezeichnet wurden. Auf einer Website mit dem Namen Nuremberg Files waren zudem ihre Namen und Adressen gelistet. Die Aktivitäten der Abtreibungsgegner gerieten in die Schlagzeilen, als 1998 einer der auf der Website aufgeführten Ärzte in der Nähe seiner Wohnung ermordet und sein Name auf der Nuremberg-Files-Liste durchgestrichen worden war.