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US-Richter schützt Internet-Telefonie

17.10.2003

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - US-Bundesrichter Michael Davis vom District Court of Minnesota hat ein wegweisendes Urteil gesprochen. Er wies eine Klage des Bundesstaats Minnesota zurück, der, vertreten durch die Minnesota Public Utilities Commission, vor Gericht erstreiten wollte, dass die Internet-Telefongesellschaft Vonage eine Betreiberlizenz für den Bundesstaat erwerben muss und den gleichen Richtlinien unterworfen ist wie traditionelle Sprachanbieter. Vonage bietet Kunden an, weltweit über schnelle Internet-Verbindungen Gespräche mit herkömmlichen Tastentelefonen für eine Monatsgebühr von 35 Dollar zu führen. Da der Anbieter auch über 500 registrierte Kunden in Minnesota verfügt, forderte der Bundesstaat Vonage auf, ebenfalls eine Lizenz zu erwerben. Die Internet-Phone-Company weigerte sich jedoch, weshalb der Fall zur juristischen Angelegenheit wurde. Richter Davis gab Vonage nun mit der

Begründung Recht, dass das Bundesrecht Informationsdienste im Internet vor Regulierung schützt und damit Voice-over-IP-Services durch Richtlinien des Bundesstaats Minnesota nicht tangiert werden dürfen. (pg)