Web

US-Gesetzesentwurf nach MP3.com-Vorbild

27.09.2000

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Einige Mitglieder des amerikanischen Kongresses haben einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der MP3-Musikdiensten eine rechtliche Grundlage bietet. Dem "Music Owners´ Listening Rights Act of 2000" zufolge, wäre es den Unternehmen künftig gestattet, CDs zu kopieren und die Titel über das Internet anzubieten. Um den Song herunterzuladen muss der Kunde jedoch nachweisen, dass er bereits ein im Handel erworbenes Exemplar der CD besitzt. Das Gesetz könnte frühestens nächstes Jahr verabschiedet werden.

Der Online-Musikdienst MP3.com hatte Anfang des Jahres ein ähnliches Modell ins Leben gerufen. Daraufhin hatte die Recording Industry Association of America (RIAA) im Namen von fünf Plattenfirmen gegen das Unternehmen geklagt. Mittlerweile ist der Streit mit vier Klägern beigelegt. Nur die Universal Music Group besteht weiterhin auf der Schadensersatzforderung vom 250 Millionen Dollar wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Im Falle einer Verabschiedung des neuen Gesetzes, kann die Regelung jedoch nicht auf das laufende Verfahren gegen MP3.com angewandt werden.