Staat zahlt Gründerberatung

10.10.2008

Selbständigkeit ist für viele Arbeitslose oft die einzige Alternative. Allerdings scheitert ein Großteil der Jungunternehmer in den ersten Jahren. Das soll sich mit staatlich finanzierter Gründerberatung ändern.

Seit dem 1. Oktober zahlt die KfW-Bankengruppe Arbeitslosen für ein Gründer-Coaching einen Zuschuss von maximal 3600 Euro, was etwa 90 Prozent des Beratungshonorars von höchstens 4000 Euro entspricht. Bisher wurde das Beraterhonorar zu 75 Prozent bezuschusst. Bedingung ist, dass der Coach nicht mehr als 800 Euro am Tag verlangt.

"Das Coaching unterstützt gründungswillige Arbeitslose in allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen", sagt Jochen Struck, Abteilungsleiter Grundsatzfragen der Beratung bei der KfW Bankengruppe.

Der Antrag auf eine Gründerberatung kann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder Wirtschaftsfördereinrichtung, die als KfW-Regionalpartner benannt sind, gestellt werden

(www.gcd-regionalpartnersuche.de/gcd).

Laut KfW machten sich im vergangenen Jahr knapp 150 000 Arbeitslose selbständig. 41 Prozent haben ihre Selbständigkeit nach spätestens drei Jahren aufgegeben. (am)