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SEC nimmt nun auch Ernst & Young ins Visier

21.05.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die US-Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission SEC nimmt nach Andersen und KPMG nun auch das Wirtschaftprüfungsunternehmen Ernst & Young ins Visier. Das Unternehmen wird beschuldigt, gegen seine Unabhängigkeitspflicht als Buchprüfer verstoßen zu haben. Presseberichten zufolge ermittelt die SEC in mindestens fünf Fällen, unter anderem werden dabei die Beziehungen zwischen Ernst & Young und Peoplesoft unter die Lupe genommen. Die Untersuchungen betreffen den Zeitraum 1994 bis 2000, also noch bevor Ernst & Young seine Consulting-Sparte an die französische Unternehmensberatung Cap Gemini verkauft hatte.

Nach Ansicht der SEC hat Ernst &Young im Zeitraum zwischen 1994 und 2000 die Bilanzen von Peoplesoft geprüft und - unzulässigerweise - gleichzeitig mit dem Anbieter bei der Entwicklung und Vermarktung von Software zusammengearbeitet. Das gemeinsam vermarktete Produkt "EY/GEMS", das auf einer Ernst & Young-Entwicklung basiert, verwendet auch Sourcecode von Peoplesoft. Dafür wurde dem Softwareanbieter Tantiemen in Höhe von 15 bis 30 Prozent der Einnahmen versprochen, mindestens jedoch 300 000 Dollar. Nach Vermutungen der SEC wurden bis zu 1000 Mitarbeiter von Ernst & Young eingeteilt, um die Anwendung bei Kunden zu installieren, zu diesen zählten auch Klienten der Buchprüfungssparte. Nachdem 1995 eine Klage gegen das Unternehmen fallen gelassen wurde, will die SEC nun vor Gericht ziehen und Sanktionen verhängen. Außerdem wird gefordert, dass Ernst & Young das von Peoplesoft kassierte Prüfungshonorar übergibt.

Unerlaubte Vorgänge fanden nach Ansicht der US-Behörde auch in der niederländischen Filiale von Ernst & Young statt: Dort haben Hunderte von Beratern Baan-Software empfohlen und installiert, gleichzeitig prüfte das Unternehmen die Bilanzen des Softwareherstellers. Außerdem untersucht die SEC die Geschäftsbeziehungen zur IBM-Tochter Informix, bei der Überprüfung der CA-Bilanzen wurde Ernst & Young neben anderen Wirtschaftprüfungsunternehmen per Gerichtsbeschluss aufgefordert, relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (mb)