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Schlechte Noten für Online-Shops

19.12.2002

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - 80 Prozent der Einkaufsportale bieten so unzureichende Kundeninformation, dass damit gegen Gesetze verstoßen wird, teilte der Verbraucherzentrale Bundesverband mit. In vielen Fällen hätten selbst Produktpreise oder Informationen über Liefer- oder Versandkosten gefehlt. Einige Online-Anbieter gaben Anschrift und Identität nicht preis, andere versäumten es, die Kunden über Widerrufs- und Rückgaberecht zu informieren. Von 211 untersuchten Anbietern waren lediglich 38 nicht zu beanstanden. Bisher hat der Verband bereits 140 Unternehmen abgemahnt.

Zu ihnen gehören Branchenriesen wie Tchibo, Amazon.de, Blume2000, die Fluggesellschaften German Wings, Air Berlin, Condor, Aero Lloyd und Germania. Die meisten Verstöße gab es bei den Anbietern von Büchern, CDs, Flugtickets sowie Kaffee und Tee. Am besten schnitten die Kosmetik-Shops ab: Hier waren „nur“ sechs von zehn Websites zu beanstanden. „Das ist ein katastrophales Zeugnis für den Handel“, sagte Verbandsvorstand Edda Müller. „Wer noch nicht einmal das kleine Einmaleins des Internet beherrscht, darf sich nicht wundern, wenn die Verbraucher bei Online-Bestellungen vorsichtig sind.“ (ho)