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Napster einigt sich mit Metallica

13.07.2001

MÜNCHEN (COMPUTERWOCHE) - Die MP3-Tauschbörse Napster hat den juristischen Streit mit der US-Heavy-Metal-Band Metallica und dem Rapper Dr. Dre (Computerwoche online berichtete) um angebliche Urheberrechtsverletzungen außergerichtlich beigelegt. Napster hat zugesagt, den Zugang zu den Liedern der Musiker zu blockieren, die nach Willen der Künstler nicht ausgetauscht werden sollen. Im Gegenzug sicherten die Songwriter zu, der Musikbörse ab und zu Songs zur Verfügung zu stellen. Bedingung dafür ist jedoch, dass Napster ein akzeptables Geschäftsmodell präsentiert, dass die Bezahlung der Urheber gewährleistet.

Gestern hat die US-Bundesrichterin Marylin Patel eine Auflage gegen die MP3-Tauschbörse verhängt, wonach der Dienst weiterhin geschlossen bleiben muss. Wie heute bekannt wurde, wird das Unternehmen gegen die Entscheidung Berufung einlegen. Dem Richterspruch zufolge dürfe Napster erst dann wieder den Betrieb aufnehmen, wenn das Unternehmen 100-prozentig in der Lage sei, die Verteilung von urheberrechtlich geschützten Liedern über seine Server zu unterbinden. Napster betonte unterdessen, dass zum Zeitpunkt der gerichtlichen Anhörung das Filtersystem, das den unerwünschten Austausch der Songs verhindert, zu "mehr als 99 Prozent" zuverlässig arbeitete.