EDV & Recht

Mitarbeiter hat Spitzelkosten zu tragen

23.10.1998

KASSEL (jlp

) - Arbeitnehmer müssen nicht nur hinnehmen, daß sie durch Detektive observiert werden, sie müssen unter Umständen sogar die Kosten der Beschattung übernehmen. Voraussetzung ist allerdings ein sehr konkreter Verdacht. Der ist dann gegeben, wenn ein krankgemeldeter Arbeitnehmer in Wirklichkeit gesund ist und bei einem Konkurrenzunternehmen arbeitet. Es ist nicht unbillig, dem Arbeitnehmer die Kosten für den Detektiv (hier: knapp 7000 Mark) aufzuerlegen. Allerdings muß der Arbeitgeber im Zweifel auch darlegen können, daß es keine andere Möglichkeit gab, um den verdächtigen Mitarbeiter zu überprüfen. Bundesarbeitsgericht, Az.: 8 AZR 5/97